Kanuverleih • Kanu-Hafen Bergedorf • Hamburg

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Kanu-Hafen Bergedorf • Curslacker Deich 375 • 21039 Hamburg-Bergedorf • Mobil: 01 73/8 09 40 43 • Mail: info@kanuhafen.de

Mietbedingungen für den Bootsverleih

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Bei Bestellungen, die eine Mietdauer von 3 Tagen und mehr umfassen, ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Mietpreises fällig. Gruppen (Mindestbestellung von 3 Booten) haben auch bei Tagesbestellungen eine Anzahlung zu leisten.

2. Mietpreise und Bezahlung

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anzahlungen werden spätestens 7 Tage nach Eingang der Bestellung beim Vermieter fällig.

Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar. Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand (Personalausweis, Autoschlüssel, ...) für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe der Boote wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 10 - 20 Uhr, bzw. bei einem Mietzeitraum von mindestens 2 Tagen gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten 1. Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

4. Rücktritt und Änderungen des Vertrages

Hat ein Mieter einen Vertrag über eine Dauer von 2 und mehr Tagen abgeschlossen oder mehr als ein Boot bestellt, gelten folgende Vereinbarungen: Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Mietpreises berechnet. Tritt der Mieter 8 bis 20 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 30 % des Mietpreises. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn, wird der volle Mietpreis berechnet. Es können, ausgehend von der Erstbestellung, maximal 20 % der Boote bzw. Sitzplätze storniert werden. Für weitere Stornierungen wird dem Mieter der volle Mietpreis berechnet.

5. Haftung

Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.

6. Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

7. Sonstige Vereinbarungen

Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der Boote Schwimmer sind. Nichtschwimmer erhalten eine Schwimmweste vom Vermieter gestellt. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht. Die Wasserfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden, wenn dies infolge widriger Witterungs- und Strömungsverhältnisse nicht ohne Gefahr möglich ist. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von EUR 5,- pro Boot erhoben.

8. Schlussbestimmungen

Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Hamburg.